Das Kuratorium (Stiftungsrat) berät, unterstützt und überwacht den Vorstand und die Geschäftsführung als unabhängiges Kontrollorgan
im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung. Es hat u.a. folgende Aufgaben:
- Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln und Überwachung deren Einhaltung mittels eines Einspruchsrechts
bei richtlinienwidrigen Vergaben - Verfügungen über das Stiftungsvermögen
- Bestätigung der Jahresrechnung und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Wahl und Abwahl der Stiftungsratsmitglieder
- Anpassung der Stiftung an sich verändernde Verhältnisse (Satzungsänderungen, Zweckänderungen, Aufhebung und Zusammenlegung, Vermögensanfall nach Erlöschen der Stiftung)
(s. http://stiftung-auswege.de/stiftung-auswege/organe/wissenschaftl-beirat.html)








